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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Oberwaltersdorf vom 20.02.87 und der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Oberwaltersdorf vom 29.05.92, mit welchen Straßenflächen mit bestimmten Grundstücksnummern als öffentliche Verkehrsflächen bzw als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Der Antragsteller ist nicht (Teil)Eigentümer der von den angefochtenen Verordnungen betroffenen Verkehrsflächen, sondern lediglich ein Anrainer derselben. Damit aber fehlt es ihm hinsichtlich beider Verordnungen an der aktuellen Betroffenheit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Flächenwidmungsplan, StraßenverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:V109.1992Dokumentnummer
JFR_10068871_92V00109_01