RS Vwgh 1996/4/25 95/16/0011

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10;
BewG 1955 §13 Abs2;
KVG 1934 §8 Z1 litb;

Rechtssatz

Das Wiener Verfahren stellt eine zwar nicht verbindliche, aber doch geeignete Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten dar (Hinweis E 29.4.1991, 90/15/0156); die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes soll dabei ein möglichst wirklichkeitsnahes Ergebnis zum Ziel haben (Hinweis E 30.3.1981, 17/1398/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160011.X07

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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