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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BewG 1955 §10;Rechtssatz
Das Wiener Verfahren stellt eine zwar nicht verbindliche, aber doch geeignete Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten dar (Hinweis E 29.4.1991, 90/15/0156); die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes soll dabei ein möglichst wirklichkeitsnahes Ergebnis zum Ziel haben (Hinweis E 30.3.1981, 17/1398/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160011.X07Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
15.01.2010