Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Bilden die Auflagen mit dem Hauptinhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides eine untrennbare Einheit, ist eine Anfechtung der Auflagen allein nicht möglich; von der Anfechtung ist vielmehr der gesamte Bescheid erfaßt, was zur Folge hat, daß die Rechtswidrigkeit eines Teiles der Auflagen auch die Rechtswidrigkeit des gesamten Bescheides und dessen Aufhebung nach sich zieht.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070193.X09Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011