RS Vwgh 1996/4/25 95/06/0072

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
KanalG Stmk 1955 §5 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Ausdruck Bauten "mit ausreichender anderweitiger Schmutzwasserbeseitigung" in § 5 Abs 3 Stmk KanalG 1955 ist dahin gehend zu verstehen, daß diese anderweitige Schmutzwasserbeseitigung im Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes bereits bestehen muß.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060072.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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