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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §1294;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/09 94/06/0106 1 (hier betreffend die Vorlage nicht vollständiger Verwaltungsakten im Vorstellungsverfahren durch die Gemeinde)Stammrechtssatz
Bei dem Verschulden iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG handelt es sich um ein Verschulden iSd § 1294 ABGB (Hinweis: E 12.9.1966, 859/66, VwSlg 6982 A/1966). Ein derartiges Verschulden stellt es auch dar, wenn in der Erwartung einer günstigen Berufungsentscheidung eine für deren Herbeiführung mögliche Beweisführung (zB Privatgutachten) unterlassen wird (Hinweis E 13.11.1984, 84/07/0135).
Schlagworte
Verschulden Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060190.X01Im RIS seit
20.11.2000