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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §35 Abs2;Rechtssatz
Werden von der Behörde keine Zusagen dahingehend gemacht, daß für einen Teil eines baubehördlich bewilligten Gebäudes (hier Turm) keine eigene Baubewilligung eingeholt werden müsse, ist in bezug auf eine Verwaltungsübertretung gem § 55 Abs 1 lit b Vlbg BauG 1972 die Annahme eines allenfalls schuldausschließenden Irrtums über das Erfordernis einer entsprechenden Antragstellung auf Erteilung der Baubewilligung (hier iSd § 35 Abs 2 Vlbg BauG 1972) unzulässig (das E 17.6.1982, 81/06/0015, bezieht sich auf den Umstand, daß von der Behörde entsprechende Zusagen gemacht worden sind, und damit auf einen anderen Sachverhalt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992060039.X07Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
08.06.2017