RS Vwgh 1996/4/25 95/07/0204

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
WRG 1959 §31a Abs2 idF 1969/207;
WRG 1959 §31a Abs6 idF 1969/207;
WRGNov 1969 Art2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/25 92/07/0097 6

Stammrechtssatz

Die Ansicht, für eine Kiesgewinnung sei eine wasserrechtliche Bewilligung überhaupt nicht erforderlich, trifft auch für den Fall einer bloßen "Trockenbaggerung" nur für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten der WRGNov 1969, BGBl 1969/207, zu. Mit dem Inkrafttreten der WRGNov 1969 wurden aber selbst solche "Trockenbaggerungen" bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31a Abs 2 WRG idF dieser Novelle selbst dann bewilligungspflichtig, wenn sie schon bestanden, weil Art II WRGNov 1969 keine Übergangsregelung für solche bestehende Anlagen vorsah.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070204.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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