Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/25 92/06/0028 4Stammrechtssatz
Ein Bauwerber kann durch einen in erster Instanz erfolgten bescheidmäßigen Abspruch betreffend die bloße Androhung der Rechtsfolge des § 41 Abs 1 Vlbg BauG 1972 mangels einer unmittelbaren normativen Wirkung eines solchen Ausspruches (Hinweis E 9.2.1970, 1808/68) jedenfalls in keinen Rechten verletzt sein.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht PlanungswesenBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen AufforderungOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992060133.X04Im RIS seit
13.11.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009