RS Vwgh 1996/4/25 95/16/0300

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Immer dort, wo das Gesetz sich in einer legistisch als Einheit anzusehenden Vorschrift zweier nicht synonymer Ausdrücke bedient, sind auch die damit gemeinten Begriffe nicht synonym zu verstehen (Hinweis E 5.10.1979, 1418, 1500/79; E 16.6.1981, 1407/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160300.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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