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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §57 Abs1 letzter SatzRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich des im Eigentum der Antragstellerin stehenden Grundstücks.
Der Antrag führt nicht aus, auf Grund welcher spezifischen Umstände die bekämpfte Widmung bewirkt, daß die Antragstellerin das Grundstück nicht mehr wie bisher nutzen kann bzw welche von der Antragstellerin künftig beabsichtigte Nutzung mit der für das Grundstück festgelegten Widmung "Grünland-Forstwirtschaft" nicht im Einklang steht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:V21.1991Dokumentnummer
JFR_10068871_91V00021_01