RS Vwgh 1996/4/25 95/07/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;
VwGG §42 Abs2 litb impl;
VwGG §42 Abs2 Z2 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0225 E 27. Oktober 1987 VwSlg 12569 A/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Durch den auf Zurückweisung (statt richtig auf Abweisung) lautenden Bescheidspruch wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Antrag der Sache nach - für sie erkennbar - abgewiesen wurde.

Schlagworte

Rechtsverletzung sonstige FälleMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070203.X03

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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