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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §172 Abs2;Rechtssatz
Weder die Bestimmungen über die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages (§ 172 Abs 2 FinStrG) noch die über die Beschlagnahme (§ 89 FinStrG) knüpfen in einer solchen Weise an die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, daß daraus auf den Bescheidcharakter derselben geschlossen werden könnte (Hinweis E 16.2.1994, 91/13/0203).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160059.X02Im RIS seit
25.01.2001