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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Daß die Verpflichtung zur Herstellung von Abstellplätzen als Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung kein Nachbarrecht iSd § 30 Abs 4 Tir BauO 1989 begründet (Hinweis E 15.12.1994, 91/06/0065), hat auf die behördliche Prüfungspflicht keinen Einfluß, insoweit das sich aus der Tir BauO 1989 ergebende Recht des Nachbarn auf Einhaltung der Widmung durch das gesamte Projekt (hier Zubau einer Diskothek zum und Erweiterung einer Freizeitanlage in einem bestehenden Hotel) einschließlich der Immissionen die von den Parkplätzen ausgehen, in Frage steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992060010.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012