RS Vwgh 1996/4/25 93/07/0082

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Nichtbeachtung der Zuständigkeitsnorm, die die Beh erster Instanz als unzuständig erscheinen läßt, durch die Berufungsbehörde macht den Bescheid der Berufungsbehörde inhaltlich rechtswidrig (Hinweis E 24.3.1988, 87/09/0166).

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993070082.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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