RS Vwgh 1996/4/25 95/06/0072

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
KanalG Stmk 1955 §5;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Beschluß des Gemeinderates betreffend die Abweisung der Berufung eines Liegenschaftseigentümers gegen eine Kanalanschlußverpflichtung im Berufungsbescheid nicht ausdrücklich angeführt wurde, stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar (hier wird diese Ansicht dadurch bestätigt, daß der Berufungsbescheid mit dem Tag der Beschlußfassung des Gemeinderates datiert ist und sich aus der Bescheidbegründung eindeutig ergibt, daß entscheidendes Organ der Gemeinderat war).

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060072.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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