RS Vwgh 1996/4/25 95/07/0216

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §8;

Rechtssatz

Eine Partei, die rechtliche Interessen oder einen Rechtsanspruch an einer Verwaltungssache hat, welcher im Verfahren nicht die Stellung einer Partei eingeräumt wurde und gegenüber welcher keine Bescheiderlassung erfolgte, hat nach Abschluß des Verfahrens die Möglichkeit, die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides zu begehren (Hinweis E 8.5.1962, 710/60, VwSlg 5794 A/1962).

Schlagworte

Übergangene ParteiParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070216.X05

Im RIS seit

26.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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