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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/21 93/07/0079 3 (hier: Zurückweisung wird mit mangelnder Parteistellung begründet).Stammrechtssatz
Wird ein Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Nichteinhaltung einer Auflage als geringfügige Abweichung nach § 121 Abs 1 zweiter Satz WRG unter ausdrücklicher Zitierung des § 68 AVG im Spruch als auch in der Begründung des betreffenden Bescheides zurückgewiesen statt einer meritorischen Erledigung zugeführt, wobei in der Begründung auch die Rechtskraft der Vorschreibung der Auflage erwähnt wird, so kann in diesem Falle nicht von einem bloßen Vergreifen im Ausdruck die Rede sein. Ein Umdeuten dieses eindeutigen behördlichen Willens ist unzulässig (Hinweis E 30.9.1986, 85/05/0005).
Schlagworte
WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070203.X04Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
01.08.2011