RS Vwgh 1996/4/25 96/16/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §83;

Rechtssatz

Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts eines fahrlässig begangenen Finanzvergehens weist grundsätzlich keinen normativen Charakter auf (Hinweis E 16.2.1994, 91/13/0203).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160059.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten