RS Vwgh 1996/4/25 95/06/0063

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51 Abs7;
VStG §51f Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/28 95/06/0061 1

Stammrechtssatz

Auch eine in Abwesenheit des Besch erfolgte Verkündung des Berufungsbescheides hat in bezug auf § 51 Abs 7 VStG im Hinblick auf § 51 f Abs 2 VStG die Wirkung der Erlassung dieses Bescheides, sofern die Partei dazu ordnungsgemäß geladen worden war (Hinweis E 29.9.1993, 93/02/0158, und E 25.1.1995, 94/02/0292).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060063.X01

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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