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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Nachbar im Verfahren betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes, die auch das Baugrundstück betrifft, offensichtlich eine Stellungnahme abgegeben und in der Folge dazu keine Mitteilung mehr erhalten hat, kann am mittlerweile eingetretenen rechtsgültigen Bestand dieser Änderung, gegen die sonst keine Einwendungen, insbesondere keine verfahrensrechtlichen erhoben werden, nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060064.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009