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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/17/0090Rechtssatz
Zwar kann seit dem E eines VS vom 15.12.1977, 934 und 1223/73, VwSlg 9458 A/1977, in derselben Sache sowohl eine Bescheidbeschwerde als auch eine Beschwerde, mit der die Verletzung der Entscheidungspflicht geltend gemacht wird, erhoben werden jedoch ergibt sich daraus nicht die Zulässigkeit BEIDER Beschwerden (in einem solchen Fall ist zwingend eine der Beschwerden zurückzuweisen).
Schlagworte
Beschwerde Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170089.X01Im RIS seit
03.04.2001