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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SteiermarkNorm
ParkgebührenG Stmk §1 Abs1;Rechtssatz
Hat der Beschuldigte die ordnungsgemäße Kundmachung der Kurzparkzone schlechthin bestritten, so setzt die Beurteilung der Rechtsfrage der ordnungsgemäßen Kundmachung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone denknotwendig die Klärung der - keinesfalls unstrittigen Tatfrage - voraus, ob an allen für die Einfahrt und Ausfahrt in Frage kommenden Stellen, insbesondere auch dort, wo der Beschuldigte in die Kurzparkzone eingefahren ist, entsprechende Vorschriftszeichen aufgestellt waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170404.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
10.05.2011