RS Vwgh 1996/4/26 95/17/0330

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Veröffentlicht am 26.04.1996
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L37168 Kanalabgabe Vorarlberg
L82308 Abwasser Kanalisation Vorarlberg
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

KanalisationsG Vlbg 1989 §13;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;

Rechtssatz

§ 13 Vlbg KanalisationsG 1989 geht nicht über "Inhalt und Schranken des Eigentumsrechtes" iSd Art 5 StGG und des Art 1 MRKZP 01te hinaus. Gegen die Heranziehung der Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb des Einzugsgebietes eines Sammelkanals liegen und im Flächenwidmungsplan als Baufläche oder als bebaubares Sondergebiet gewidmet sind, zur Leistung des Kostenbeitrages an die Gemeinde, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170330.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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