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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §73 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/17/0090Rechtssatz
Durch die Zurückweisung des Devolutionsantrages liegt eine Entscheidung der belBeh (hier: der Vorstellungsbehörde) vor, sodaß die Erhebung einer Säumnisbeschwerde jedenfalls unzulässig ist.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und VorstellungsbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170089.X02Im RIS seit
03.04.2001