RS Vwgh 1996/4/26 96/17/0089

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Veröffentlicht am 26.04.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §27;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/17/0090

Rechtssatz

Durch die Zurückweisung des Devolutionsantrages liegt eine Entscheidung der belBeh (hier: der Vorstellungsbehörde) vor, sodaß die Erhebung einer Säumnisbeschwerde jedenfalls unzulässig ist.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996170089.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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