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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0191 E 2. Juli 1997Rechtssatz
Auf Grund des in Art 20 B-VG verankerten Weisungsrechts der Oberbehörde gegenüber der Behörde erster Instanz (Hinweis E VfGH 26.6.1963, B 250/62, VfSlg 4464/1963 ua) liegt in dem Umstand, daß der Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz auf Grund eines Erlasses des BM, in dem der Gang des Verfahrens betreffend Entzug einer Naturalwohnung bestimmt worden ist, ergangen ist, kein Verstoß gegen Art 83 Abs 2 B-VG. Unter Gebrauchnahme der dem BM zustehenden Weisungsbefugnis hat er auch nicht die Zuständigkeit der Behörde erster Instanz an sich gezogen.
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Verhältnis zu anderen Materien und Normen B-VGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120052.X01Im RIS seit
22.02.2002