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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §71 Abs4;Rechtssatz
Im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 71 Abs 4 SchUG kann einem Vorbringen über die Voreingenommenheit von Lehrern Bedeutung insoferne zukommen, als den Unterlagen, die durch den erhärteten Verdacht der Voreingenommenheit belastet wären, die Eignung iSd § 71 Abs 4 SchUG fehlte, für die Überprüfung der betreffenden Beurteilung auszureichen (Hinweis E 27.6.1988, 88/10/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100086.X01Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.07.2011