RS Vwgh 1996/5/6 95/10/0086

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §71 Abs4;

Rechtssatz

Im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 71 Abs 4 SchUG kann einem Vorbringen über die Voreingenommenheit von Lehrern Bedeutung insoferne zukommen, als den Unterlagen, die durch den erhärteten Verdacht der Voreingenommenheit belastet wären, die Eignung iSd § 71 Abs 4 SchUG fehlte, für die Überprüfung der betreffenden Beurteilung auszureichen (Hinweis E 27.6.1988, 88/10/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100086.X01

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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