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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Wird durch den Spruch eines Rodungsbescheides ein Lageplan, der die Rodungsflächen genau ausweist, zum integrierenden Bestandteil des Bescheides, ist dem Gebot der ausreichenden Konkretisierung Genüge getan.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungInhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100260.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011