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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der BPolDion Wien betreffend die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes mangels Erschöpfung des Instanzenzuges (vgl §70 Abs1 FremdenG).
Die von der Beschwerdeführerin vorgenommene "Verbesserung" der Beschwerde wegen Angabe einer falschen Aktenzahl und Beilage eines falschen Bescheides läuft auf ein unzulässiges Austauschen des Beschwerdegegenstandes hinaus und ist sohin unbeachtlich.
Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags.
Ist die Parteihandlung zwar vorgenommen worden, weist sie aber einen inhaltlichen und damit nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht verbesserungsfähigen Mangel auf, so kann dieser Mangel nicht im Wege der Wiedereinsetzung beseitigt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Fremdenrecht, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B1445.1993Dokumentnummer
JFR_10068870_93B01445_01