RS Vwgh 1996/5/6 91/10/0129

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Vorarlberg
L81518 Umweltanwalt Vorarlberg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
LSchG Vlbg 1982 §1 Abs2 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Gewicht einer "Verarmung der Landschaft in ihrer Vielgestaltigkeit" kann anläßlich der Subsumtion unter die Begriffe des § 1 Abs 2 lit a Vlbg LSchG 1982 nur beurteilt werden, wenn taugliche Feststellungen sowohl über das zum Verschwinden gebrachte Landschaftselement selbst als auch über

seine Einbettung in und seine Bedeutung für die umgebende Landschaft getroffen werden.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991100129.X16

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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