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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wirft schon der Akteninhalt für den UVS erkennbar Zweifel über die Richtigkeit des von der Strafbehörde erster Instanz angenommenen Sachverhaltes auf, ist der UVS im Hinblick auf den im Verwaltungsverfahren herrschenden Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens verpflichtet, die erforderlichen Ermittlungen zur Klärung und Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes anzustellen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren BerufungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100006.X01Im RIS seit
20.11.2000