RS Vwgh 1996/5/6 91/10/0129

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Vorarlberg
L81518 Umweltanwalt Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
LSchG Vlbg 1982 §1 Abs2 lita;
LSchG Vlbg 1982 §10 Abs2;

Rechtssatz

Ohne ausreichende Beschreibung der Landschaft und darauf aufbauende Feststellungen über das GEWICHT der Landschaftseingriffe (Art und Ausmaß der bewirkten ästhetischen Veränderungen) - § 1 Abs 2 lit a Vlbg LSchG 1982 enthält hier eine Abstufung der Eingriffsintensität - ist eine Abwägung mit konkurrierenden anderen öffentlichen Interessen iSd § 10 Abs 2 Vlbg LSchG 1982 nicht möglich.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991100129.X15

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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