Index
L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Das Fehlen des Nachweises der Zustimmung des Grundeigentümers ist ein Formgebrechen (Hinweis Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Aufl, S 171; das E 27.2.1995, 91/10/0089 betrifft nicht die Frage, ob ein Formerfordernis vorliegt oder nicht, und bezieht sich daher auf einen anderen Sachverhalt). § 47 Abs 1 lit h Slbg NatSchG 1993 erfüllt eine Doppelfunktion: Zum einen statuiert diese Bestimmung Formerfordernisse für Bewilligungsansuchen, zum anderen werden damit auch materielle Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung festgesetzt.
Schlagworte
FormerfordernisseFormgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle MängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100273.X05Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.01.2011