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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §68 Abs1 idF 1987/576;Rechtssatz
Aus welchen Gründen ein Mitglied einer Bringungsgenossenschaft sein Einverständis zur Satzung der Bringungsgenossenschaft samt Vorteilsflächenverzeichnis erklärt hat, ist für die Frage der rechtswirksamen Einbeziehung seiner Liegenschaften in die Genossenschaft unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100074.X01Im RIS seit
20.11.2000