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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0134 8 (hier: betreffend einen handelsrechtlichen Geschäftsführer)Stammrechtssatz
Wenn im Rahmen der Umschreibung der Aufgaben eines Filialleiters allgemein von der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen die Rede ist, so liegt darin nicht die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten. In jedem zielstrebig geführten Unternehmen werden den einzelnen Mitarbeitern Aufgaben übertragen, ohne daß dies jeweils die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten beinhaltet (Hinweis E 11.3.1993, 91/19/0158).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100116.X01Im RIS seit
20.11.2000