RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0069

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Die Behörde hat sich im Rahmen ihrer Begründungspflicht mit Einwendungen und der Frage des Beweiswertes von Beweismitteln, die eine Partei zur Entkräftung von Befund und Gutachten eines Amtssachverständigen beibringt, auseinanderzusetzen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100069.X10

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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