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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Behörde hat sich im Rahmen ihrer Begründungspflicht mit Einwendungen und der Frage des Beweiswertes von Beweismitteln, die eine Partei zur Entkräftung von Befund und Gutachten eines Amtssachverständigen beibringt, auseinanderzusetzen.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100069.X10Im RIS seit
20.11.2000