RS Vfgh 1993/11/30 B609/93

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

Tir GVG 1983 §3 Abs1 lita
Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc

Rechtssatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Realteilungsvertrages; keine Bedenken gegen die Regelung über die grundsätzliche Zustimmungsbedürftigkeit eines Eigentumserwerbs im Grundverkehrsrecht auch nicht im Hinblick auf Teilungsbeschränkungen; verfassungskonforme Prognoseentscheidung bei Beurteilung der Selbstbewirtschaftung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B609.1993

Dokumentnummer

JFR_10068870_93B00609_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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