RS Vwgh 1996/5/9 95/20/0113

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Veröffentlicht am 09.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §19 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Hat die Behörde erster Instanz den Antrag des Asylwerbers gem

§ 19 Abs 1 AsylG 1991 abgewiesen, was als zurückzuweisen zu verstehen ist (Hinweis E VfGH 30.6.1994, B 1219/93), so ist gem

§ 66 Abs 4 AVG Sache des Berufungsverfahrens die Gesetzmäßigkeit der Zurückweisung und eine inhaltliche Behandlung des Asylantrages somit unzulässig.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200113.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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