RS Vwgh 1996/5/9 95/20/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1996
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
AsylG 1991 §20 Abs2;
AVG §37;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Schließt sich die belBeh der Annahme der Verfolgungssicherheit der Erstbehörde in einem der "Österreich umgebenden Staaten" nicht an, sondern erhebt sie diese Behauptung nur in bezug auf Bulgarien und Rumänien wegen der Zugehörigkeit zur FlKonv, wozu die belBeh dem Asylwerber keine Gelegenheit zur Stellungnahme einräumte, wurde das Parteiengehör des Asylwerbers verletzt.

Schlagworte

Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200100.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten