Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;Rechtssatz
Schließt sich die belBeh der Annahme der Verfolgungssicherheit der Erstbehörde in einem der "Österreich umgebenden Staaten" nicht an, sondern erhebt sie diese Behauptung nur in bezug auf Bulgarien und Rumänien wegen der Zugehörigkeit zur FlKonv, wozu die belBeh dem Asylwerber keine Gelegenheit zur Stellungnahme einräumte, wurde das Parteiengehör des Asylwerbers verletzt.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200100.X02Im RIS seit
20.11.2000