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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Begehren auf Erlassung eines Bescheides darüber, ob ein allgemeinmedizinischer Anstaltsarzt Zahnbehandlungen durchführen darf, stellt weder eine Beschwerde nach § 120 StVG noch nach § 121 StVG dar, sondern zielt auf Erlassung eines Feststellungsbescheides ab, für den jedoch wegen seiner Subsidiarität im Verhältnis zu den Regelungen des § 120 StVG bis § 122 StVG kein Raum bleibt.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994200027.X02Im RIS seit
25.01.2001