RS Vwgh 1996/5/9 94/20/0027

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Veröffentlicht am 09.05.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
StVG §120;
StVG §121;
StVG §122;
VwGG §27;

Rechtssatz

Das Begehren auf Erlassung eines Bescheides darüber, ob ein allgemeinmedizinischer Anstaltsarzt Zahnbehandlungen durchführen darf, stellt weder eine Beschwerde nach § 120 StVG noch nach § 121 StVG dar, sondern zielt auf Erlassung eines Feststellungsbescheides ab, für den jedoch wegen seiner Subsidiarität im Verhältnis zu den Regelungen des § 120 StVG bis § 122 StVG kein Raum bleibt.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994200027.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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