RS Vwgh 1996/5/9 95/20/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs1;

Rechtssatz

Da kein allgemeiner Erfahrungssatz existiert, wie sich türkische Behörden gegenüber Personen verhalten, die sich zunächst wegen Unterstützung der PKK in Haft befanden, nun aber bei den Behörden Schutz vor der PKK suchen, hat die Asylbehörde zu dieser Frage Ermittlungen durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200166.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten