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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Da kein allgemeiner Erfahrungssatz existiert, wie sich türkische Behörden gegenüber Personen verhalten, die sich zunächst wegen Unterstützung der PKK in Haft befanden, nun aber bei den Behörden Schutz vor der PKK suchen, hat die Asylbehörde zu dieser Frage Ermittlungen durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200166.X01Im RIS seit
20.11.2000