RS Vwgh 1996/5/10 95/02/0441

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Veröffentlicht am 10.05.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §46;
AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Kollegialorgan ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Beweisanträge, die nach Beschlußfassung, aber noch vor Abfertigung des Bescheides gestellt werden, einzugehen (Hinweis E 14.9.1989, 88/06/0086).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhaltsermittlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020441.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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