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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs1;Rechtssatz
Hat der Lenker ein KFZ ohne Lenkerberechtigung auf einer öffentlichen Straße gelenkt, so vermag die Tatsache, daß er erst auf einem Privatgrundstück von den Meldungslegern kontrolliert werden konnte, an der Verwirklichung des Tatbestandes des § 64 Abs 1 KFG nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995020607.X01Im RIS seit
19.03.2001