RS Vwgh 1996/5/10 95/02/0607

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Veröffentlicht am 10.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs1;
VStG §24;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines Schuldausschließungsgrundes ist derjenige beweispflichtig, der ihn behauptet.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020607.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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