RS Vwgh 1996/5/15 92/03/0086

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Veröffentlicht am 15.05.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0090 92/03/0089

Rechtssatz

Legt die Beh ihrer Entscheidung in anderen Verwaltungsverfahren abgegebene Stellungnahmen einer Partei zugrunde, ohne daß diese Partei eine in diese Richtung deutende Erklärung abgegeben hat, so verkürzt sie diese Partei in unzulässiger Weise in ihrem Recht, frei und nicht durch in anderen Verwaltungsverfahren abgegebene Äußerungen gebunden zu einem Vorhaben Stellung zu nehmen.

Schlagworte

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992030086.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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