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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0090 92/03/0089Rechtssatz
Legt die Beh ihrer Entscheidung in anderen Verwaltungsverfahren abgegebene Stellungnahmen einer Partei zugrunde, ohne daß diese Partei eine in diese Richtung deutende Erklärung abgegeben hat, so verkürzt sie diese Partei in unzulässiger Weise in ihrem Recht, frei und nicht durch in anderen Verwaltungsverfahren abgegebene Äußerungen gebunden zu einem Vorhaben Stellung zu nehmen.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992030086.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.07.2009