RS Vwgh 1996/5/15 92/03/0086

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Veröffentlicht am 15.05.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 Abs1 Z4;
KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0090 92/03/0089

Rechtssatz

Der Beurteilungsmaßstab für den Ausschließungsgrund nach § 4 Abs 1 Z 5 litb KflG ist auch dann anzuwenden, wenn von beantragten Änderungen von mit einer Kraftfahrlinienkonzession verbundenen Auflagen eine Auswirkung iSd § 4 Abs 1 Z 5 lit b KflG auf andere Verkehrsunternehmen ausgehen kann.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992030086.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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