RS Vwgh 1996/5/20 AW 96/17/0030

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Veröffentlicht am 20.05.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
57/03 Pensionskassenrecht

Norm

PKG 1990 §33 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - versicherungsaufsichtsbehördliche Aufträge nach dem Pensionskassengesetz - Das volkswirtschaftliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Pensionskassen und die Interessen der Anwartschaftsberechtigten und Leistungsberechtigten, den die aufsichtsbehördlichen Befugnisse des BMF dienen, sind (öffentliche) Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG, die mit den Interessen der Pensionskasse, gegen die sich die aufsichtsbehördiche Maßnahme richtet, abzuwägen sind (die Berechnung des durchschnittlichen Vermögens und der Schwankungsrückstellung sowie die Aufteilung der Veranlagungserträge können Anwartschaftsansprüche und Leistungansprüche von Anwartschaftsberechtigten und Leistungsberechtigten berühren).

Schlagworte

InteressenabwägungZwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:AW1996170030.A03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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