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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
PKG 1990 §33 Abs2;Rechtssatz
Stattgebung - versicherungsaufsichtsbehördliche Aufträge nach dem Pensionskassengesetz - Das volkswirtschaftliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Pensionskassen und die Interessen der Anwartschaftsberechtigten und Leistungsberechtigten, den die aufsichtsbehördlichen Befugnisse des BMF dienen, sind (öffentliche) Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG, die mit den Interessen der Pensionskasse, gegen die sich die aufsichtsbehördiche Maßnahme richtet, abzuwägen sind (die Berechnung des durchschnittlichen Vermögens und der Schwankungsrückstellung sowie die Aufteilung der Veranlagungserträge können Anwartschaftsansprüche und Leistungansprüche von Anwartschaftsberechtigten und Leistungsberechtigten berühren).
Schlagworte
InteressenabwägungZwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:AW1996170030.A03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.03.2013