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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/29 94/05/0205 1Stammrechtssatz
Der Anrainer besitzt ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, daß für ein im Hinblick auf die damit verbundenen Immisssionen in einer bestimmten Widmungskategorie unzulässiges Bauvorhaben keine Baubewilligung erteilt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993050252.X05Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013