RS Vwgh 1996/5/21 95/04/0219

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Veröffentlicht am 21.05.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §142;
GewO 1994 §148 Abs1;
GewO 1994 §148 Abs2;
GewO 1994 §81 Abs1;

Rechtssatz

§ 148 Abs 1 GewO 1994 und § 148 Abs 2 GewO 1994 betrifft lediglich die tägliche Betriebszeit in Gastgärten, bietet aber keine Rechtsgrundlage für den Betrieb eines genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten Gastgartens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040219.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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