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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §28 Abs1 Z2;Rechtssatz
Allgemeine Erklärungen (wie zB Mithilfe bzw Mitarbeit im elterlichen Betrieb) lassen noch keinen Schluß über die Art und den Umfang der vom Nachsichtswerber angeführten Tätigkeiten zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995040245.X02Im RIS seit
11.07.2001