RS Vwgh 1996/5/21 95/04/0245

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Veröffentlicht am 21.05.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Allgemeine Erklärungen (wie zB Mithilfe bzw Mitarbeit im elterlichen Betrieb) lassen noch keinen Schluß über die Art und den Umfang der vom Nachsichtswerber angeführten Tätigkeiten zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040245.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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