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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/22 95/11/0276 1Stammrechtssatz
Aufgrund der rechtskräftigen Bestrafung des Lenkerberechtigten wegen einer Übertretung des § 52a Z 10 StVO iVm § 99 Abs 2 lit c StVO stand für die Beh des Entziehungsverfahrens bindend fest, daß die dem Lenkerberechtigten zur Last gelegte Übertretung einer Verkehrsvorschrift unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern begangen worden ist und eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit f KFG verwirklicht wurde.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110102.X01Im RIS seit
11.07.2001